KGV "Am Kirschberg" e.V. Freital

Finanz- und Gebührenordnung

Gemäß unserer Satzung ( §§ 3 u. 5 ) werden folgende Gebühren erhoben:

Aufnahmegebühr Neumitglieder (einmalig):                                                            15,00 €

Kaution einmalig bei Neuvergabe:                                                                           200,00 €

Mitgliedsbeitrag Verein (jährlich):                                                                              50,00 €

Beitrag Dachverband (jährlich):                                                                                19,00 €

Pachtzins je m²   (zur Zeit) :                                                                                     00,08 €

Wasser* :        anteilige Grundgebühr je Parzelle                             je nach belegten Parzellen

Kosten nach Verbrauch je Parzelle   €/m³                                        03,30 €

Differenzausgleich anteilig zum Verbrauch                                     

                        nicht abgegebener Zählerstand zum Jahresende1:                          50,00 €

Elektroenergie* : anteilige Grundgebühr je Parzelle                        je nach belegten Parzellen

Kosten nach Verbrauch je Parzelle   €/kwh                                     00,33 €

Differenzausgleich anteilig zum Verbrauch             

nicht abgegebener Zählerstand zum Jahresende1:                          50,00 €

1 bis zur nächsten gültigen Zählerstandangabe als Verrechnung

Stundensatz für nicht geleistete Pflichtstunden:                                                      12,00 €

Die Anzahl der zu leistenden Stunden wird jährlich in der Mitgliederversammlung festgelegt. (Satzung § 5)

Mahngebühren:          erste Mahnung                                                                      03,00 €

                                    jede weitere Mahnung                                                          04,00 €

                                    bei Einschreiben/Rückschein                                               10,00 €

Für jedes durch das Mitglied verursachte Schreiben                                                05,00 €

Darunter sind schuldhafte Verursachungen zu verstehen, wie z.B. Aufforderungen zur
Einhaltung des BKleingG, Einhaltung der Ordnung. Dem gehen in jedem Fall persönliche Gespräche voraus.

Bei der Einleitung gerichtlicher Mahnverfahren hat das Mitglied sämtliche anfallenden Kosten zu tragen.

Einzahlungen in die Vereinskasse haben grundsätzlich unbar auf folgendes Konto zu erfolgen:  Konto 30 200 01 055; BLZ 850 503 00; Ostsächsische Sparkasse Dresden.

Als Zahlungsgrund sind unbedingt die Rechnungsnummer, Gartennummer und der Name anzugeben. Nicht zuordenbare Buchungen gehen zu Lasten des Einzahlers.

Von dieser Gebührenordnung unberührt sind alle sich wiederholenden Forderungen des Vereins, die sich in der Jahresrechnung widerspiegeln.

Diese Gebührenordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 14.04.2019 beschlossen und ist ab sofort gültig.

Der Vorstand

* Die sich ständig ändernder Preise für Energie und Wasser finden Sie innerhalb der jeweiligen Jahresrechnung, diese können von dem hier genannten abweichen.